„Nach Artikel 20 unserer Verfassung ist die Bundesrepublik Deutschland ein sozialer Rechtsstaat. Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Gilt dies auch für den Landkreis Emsland?“
Diese Frage muss man sich ernsthaft stellen, wenn man das jetzt bekannt gewordene Vorgehen des Landkreises gegenüber den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft, den Behinderten, betrachtet.