Rechte der Ortsräte unterlaufen

Lingen.- Das Recht der Ortsräte, bei örtlichen Grundstücksverkäufen vor einer abschließenden Entscheidung in der Stadt gehört zu werden, ist gesetzlich verbrieft. Trotz dieser gesetzlich eindeutigen Festlegung wird dieses Recht, wie die SPD-Stadtratsfraktion erneut feststellen musste, immer wieder missachtet.