Krematorium in Gewerbegebiet unzulässig?

Lingen.- Diese Frage stellt die SPD-Stadtratsfraktion in einer Anfrage an die Stadtverwaltung. Erst jetzt sei bekannt geworden, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Jahr 2005 ein Krematorium in einem Gewerbegebiet für unzulässig erklärt hat. Dieses Urteil wurde am 20.12.2005 durch den Bundesverwaltungsgerichtshof bestätigt.