Ladenöffnung am 1. Mai in Lingen von Verwaltungsgericht gestoppt

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat am Donnerstag, 28. April, in einem Eilverfahren der Klage der Gewerkschaft ver.di stattgegeben und die von der Stadtverwaltung Lingen genehmigte Ladenöffnung am Sonntag, den 1. Mai, gestoppt. „Wir begrüßen das Urteil des Verwaltungsgerichts, den verkaufsoffenen Sonntag in Lingen zu verbieten. Das Gericht hat die Position des Bundesverfassungsgerichts vor den rein wirtschaftlichen Interessen der Einzelhändler bekräftigt“, erklärte ver.di-Fachsekretärin Anne Preußer.