Mitgliederbegehren zur Durchführung einer Mitgliederbefragung im Vorfeld der Wahl des Vorsitzes der SPD

Am 07. März ist ein bundesweites Mitgliederbegehren „Durchführung einer Mitgliederbefragung nach § 14 Abs. 11 OrgSt im Vorfeld der Wahl des Vorsitzes der SPD“ beim Parteivorstand in Berlin angezeigt worden.

Dies teilte der Parteivorstand am 28. März mit. Die Initiatorinnen und Initiatoren haben nun drei Monate Zeit, Befürworter/innen für ihr Begehren zu finden. Spätestens am 07. Juni, 24:00 Uhr, endet die Drei-Monats-Frist. Die Initiatorinnen und Initiatoren Sylvia Kunze, Daniel Reitzig und Robert Budras sind für die Durchführung des Begehrens verantwortlich. Sie sind berechtigt, in den SPD Kreisgeschäftsstellen den Entscheidungsvorschlag und Unterschriftenlisten auszulegen. Bislang haben sie das in der SPD-Geschäftsstelle Meppen für die Landkreise Emsland noch nicht getan. Der Parteivorstand informiert über das Mitgliederbegehren in der nächsten Ausgabe des „Vorwärts“, der im April erscheint. Nach Ablauf der Frist wird der Parteivorstand die Unterschriftsberechtigung der unterzeichnenden Mitglieder prüfen und hierüber eine Niederschrift anfertigen. Unterschriftsberechtigt sind ausschließlich SPD-Mitglieder. Das Mitgliederbegehren ist erfolgreich, wenn mindestens 10% aller Mitglieder bis zum 07. Juni unterschrieben haben.